понедельник, 5 марта 2018 г.

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19% oder 7% Mehrwertsteuer bei Lebensmittel?

Für den überwiegenden Teil der Produkte und Dienstleistungen wird in Deutschland ein Mehrwehrsteuersatz von 19% erhoben. Dies gilt allerdings nicht für die meisten Lebensmittel – hier wird nur ein ermäßigter Steuersatz fällig. Erfahren Sie, von welchen Faktoren die Steuerhöhe bei Nahrungsmitteln abhängig ist.

Gründe für die Einführung des ermäßigten Steuersatzes

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen ist der Großteil der Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% belegt. Ferner handelt es sich bei drei Viertel der ermäßigten Artikel um Lebensmittel. Im Jahr 1968 aus sozialen Gründen eingeführt, sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz die Ausgaben für den lebensnotwendigen Bedarf in einem zumutbaren Rahmen halten und einkommensschwache Haushalte entlasten. Insbesondere soll dieser Familien, Rentnern sowie Bezieher niedriger Einkommen zugutekommen, da diese den Großteil ihrer Einnahme für Güter des täglichen Lebens ausgeben. Ziel war und ist es demnach, die Grundversorgung eines jeden erschwinglich zu halten. Zum Zeitpunkt der Einführung lag der ermäßigte Steuersatz noch bei 5%, der Regelsteuersatz dagegen bei 10%. Erst Mitte diesen Jahres plädierten einige Vertreter von Politik und Wirtschaft dafür, den Steuersatz einheitlich auf 19% festzusetzen.

Welche Lebensmittel einen Nachlass auf den Regelsteuersatz erhalten

Der ermäßigte Steuersatz fällt etwa auf folgende Lebensmittel an:

Es gelten jedoch folgende Ausnahmen

Ohne Ausnahmen geht es offenbar nicht, so auch hier:

– Wird der Kakao, Cappuccino, Tee oder Kaffee trinkfertig aus dem Getränkeautomaten bezogen, entfällt die Ermäßigung.

-Bei Gemüse und Früchten hängt die Höhe des Steuersatzes davon ab, wie und ob sie verarbeitet wurden. Werden diese frisch im Supermarkt erworben, werden sie ermäßigt besteuert. Dies gilt auch für Marmeladen oder Smoothies. Für gewöhnliche Möhren-, Orangen- oder Apfelsäfte wird dagegen der volle Steuersatz fällig.

– Für Milchmischgetränke werden 19% berechnet, sofern im fertigen Produkt der Anteil an Milch oder des Milcherzeugnisses unter 75% liegt.

Die volle Mehrwertsteuer wird hingegen beispielsweise bei Mineralwasser, alkoholischen Getränken sowie bei sogenannten Luxusnahrungsmitteln wie Austern, Langusten, Schnecken, Hummer oder Kaviar fällig. Hinweis: Im Gegensatz zu Mineralwasser, wird Trinkwasser aus der Leitung mit 7% besteuert.

Steuersatz von Verzehrsituation abhängig

Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt in der Regel jedoch auch für weiterverarbeitete Lebensmittel wie Backwaren, Getreideerzeugnisse oder Fertiggereichte. Etwas kompliziert wird die Einteilung allerdings bei solchen Speisen, die nicht im Restaurant verzehrt sondern mitgenommen werden. Werden etwa Pizza oder Currywurst außer Haus gegessen, wird die Rechnung mit einer Mehrwertsteuer von 7% ausgestellt. Werden die Gerichte dagegen in der Pizzeria, Mensa, Betriebskantine oder Imbissbude gegessen, wird der volle Steuersatz berechnet. Der Grund: Die Nahrungsaufnahme vor Ort wird als Dienstleistung angesehen. Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn der Gastronomiebetrieb seine Gerichte ausschließlich über ein Büffet anbietet. Davon ausgenommen bleiben Schnellrestaurants, die:

– keine Ablagevorrichtungen oder Tische getrennt vom Verkaufstresen bereithalten und

– das Gericht zum sofortigen Verzehr anbieten, ohne dieses etwa mit einer Verpackung zu versehen.

Bei Lieferungen durch Party- oder Cateringservice gilt der ermäßigte Steuersatz, es sei denn, es handelt sich dabei nicht um ein steuerlich begünstigtes Nahrungsmittel.

Hinweis: Die Mehrheit der Gastronomen weist grundsätzlich einen einheitlichen Steuersatz von 19% in der Rechnung auf, um in ihren Angeboten nicht unterschiedliche Preise ausweisen zu müssen.

Mehrwertsteuer auf Kaffee – von Bohnen zur Tasse Kaffee

Kaffee zählt in Deutschland zu den Grundnahrungsmitteln und diese werden bekanntlich nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt. Ganz so einfach ist das mit der Mehrwertsteuer bei dem Muntermacher, und gesellschaftlichem Kultgetränk aber nicht. Ob Kaffeebohnen, Kaffee To Go, oder Cappucchino oder Latte Macchiato der Umsatzsteuer Teufel steckt im Detail.

Wie auch bei einigen anderen Lebensmitteln kommt es bei der MwSt auf Kaffe auf das wo und wie an, bedeutet in welchem Zustand ist der Kaffee und wo wird er getrunken.

Für Verbraucher, die ein Päckchen Kaffee im Lebensmittelgeschäft kaufen ist auf der Rechnung der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% ausgewiesen. Dabei ist es egal ob der Rohstoff bereits gemahlen oder noch als Kaffeebohne vorliegt. Mithin ist das private Aufbrühen, egal ob mit Filter, Kaffeemaschine im Hinblick auf diese Steuerart erträglich.

Das ändert sich allerdings, wenn Kaffee in der bereits veredelten, flüssigen Form gekauft wird. Als Genuss fertiges Produkt, fallen für die Tasse Kaffee im Restaurant oder Café 19% Mehrwertsteuer an. Dieser normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für den „Coffee To Go Becher“ am Schalter.

Aber auch Kaffee aus Sicht der Steuerbehörde nicht gleich Kaffee. Schließlich gibt es ja auch Kaffee mit einem hohen Milchanteil wie den Cappucchino oder den Latte Macchiato. Der Verkauf von Milch im Geschäft unterliegt wiederum nur dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%. Wenn daher Kaffee mit einem Milchanteil von 75% und mehr an einem Verkaufsort erworben wird, bei dem das Getränk nicht direkt vor Ort verzehrt werden kann, sind für den Kaffee nur 7% Mehrwertsteuer zu zahlen.

Mehrwertsteuer Kaffee-Pads bzw. Kapseln

Für Kaffe-Pads wie Nespresso etc. gilt beim Kauf im Geschäft oder bei der Bestellung im Versandhandel der reduziert Mehrwertsteuersatz von 7%.

Ist auch noch im Kaffeepreis enthalten: die Kaffeesteuer

Im Kaffeepreis ist übrigens bereits die Kaffeesteuer enthalten, die sowohl auf löslichen Kaffee und alle Sorten Röstkaffee fällig wird, was im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) nachgelesen werden kann. Und natürlich ist auch entkoffeiniert Kaffee steuerlich relevanter Kaffee.

Kaffeehaltige Waren ein eigenes Kapitel

Ja und dann gibt es noch kaffeehaltige Waren, wobei es sich um Waren handelt, die einen Gewichtsanteil von 1% bis 90% Kaffee pro Kilogramm enthalten. Und da macht die Kaffeesteuer wieder eine Ausnahme von der Besteuerung wenn nicht ja wenn nicht das Produkt aus einem Drittland oder Drittgebiet direkt eingeführt wurde oder….oder.

Uns selbstverständlich wird die Umsatzsteuer beim Kaffee auf den bereits um die Kaffeesteuer erhöhten Betrag berechnet – quasi als Steuer auf die Steuer. Ist halt alles eine Endverbrauchersteuer.

Der Kaffee bei der Umsatzsteuervoranmeldung & Enkommensteuer bei Unternehmen

Während Privatpersonen die Mehrwertsteuer Ausgaben für Kaffee nicht steuerlich geltend machen können, ist das bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibende anders. Hier besteht im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Möglichkeit im Fall einer geschäftlich/betrieblich bedingten Nutzung von Kaffee die Umsatzsteuer beim Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies gilt bei er Einkommensteuer dann auch für den gesamten Anschaffungspreis (je nach Anlass ist aber eventuell nur eine anteilige steuerliche Berücksichtigung möglich).

Umsatzsteuer skurril – heute: Coffee to go

Das Thema Umsatzsteuer ist nicht nur höchst kompliziert, sondern auch ein Beispiel dafür, wie verrückt Steuerrecht sein kann. Aktuell beschäftigte sich die OFD Frankfurt am Main mit dem Thema Kaffee zum Mitnehmen . Raten Sie mal: 19 % oder 7 %?

Als alter Steuerfuchs werden Sie vielleicht spontan 7 % gesagt haben. Getränk. Mitnehmen. Alles klare Beweise oder zumindest Indizien für den ermäßigten Steuersatz.

Mit diesem Irrtum sind Sie allerdings in bester Gesellschaft: Viele Bäckereien, Tankstellen, Imbissbuden usw., die coffee to go anbieten, legen den ermäßigten Steuersatz von 7 % zugrunde und berufen sich dabei auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 12 der Anlage 2. Dort heißt es, dass Kaffee dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Das gilt aber nur für Kaffeebohnen und Kaffeepulver.

Darauf weist jetzt auch die OFD Frankfurt am Main hin und bestätigt, dass für frisch zubereiteten Kaffee immer 19 % Umsatzsteuer fällig werden (Verfügung vom 4.4.2014, Az. S 7222 A – 7 – St 16).

Ganz besonders im Umsatzsteuerrecht gilt jedoch: Keine Regel ohne Ausnahme!

Bei einer Lieferung von Milchmischgetränken kann nämlich doch der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommen. Das geht aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 35 der Anlage hervor. Dort steht, dass Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen.

Eine wichtige Frage der Kaffeeverkäufer wird in Zukunft also sein: Wie viel Milch möchten Sie in Ihren Kaffee haben?

Wenn Sie Ihren Kaffeeverkäufer mögen, bestellen Sie gleich einen Milchkaffee oder Latte Macchiato – dann muss er nur 7 % Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

Wenn Ihnen als Gastronom hier aber Fehler unterlaufen, dann wird es richtig teuer!

Sie verkaufen an 6 Tagen pro Woche jeweils 120 Becher Kaffee zum Mitnehmen zum Preis von 2,30 € und führen dafür 7 % Umsatzsteuer ab. Bei einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass Sie eigentlich 19 % hätten abführen müssen.

Folgende Rechnung wird der Betriebsprüfer für jedes (!) geprüfte und betroffene Jahr aufstellen:

120 Becher/Tag × 6 Tage × 52 Wochen × 2,30 € = 86.112 €

Sie haben 7 % Umsatzsteuer abgeführt, das entspricht 5.633,50 €

Eigentlich wären aber 19 % USt fällig gewesen, also 13.748,97 €.

Das bedeutet: Sie müssen 8.115,47 € Umsatzsteuer nachzahlen. Pro Jahr. Plus Zinsen.

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Warum Kaffee nicht begünstigt ist, Latte Macchiato aber ggf. doch

Dr. Andreas Rohde, Steuerberater

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Die Differenzierung zwischen ermäßigtem und Regelsteuersatz ist regelmäßig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Ursache hierfür ist, dass die Unterscheidung häufig weder logischem Denken zugänglich noch gerecht ist. Ein Paradebeispiel hierfür liefert eine aktuelle Verfügung der OFD Frankfurt a. M., die sich mit der Begünstigung für Kaffee auseinandersetzt.

Grund für die Verfügung ist, dass Unternehmer unter Berufung auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von begünstigten Lebensmitteln zu nicht begünstigten Restaurationsleistungen, Kaffee zum ermäßigten Steuersatz anbieten. Dies gilt wohl insbesondere für Kaffee der zur Mitnahme durch den Kunden gedacht ist ("coffee-to-go"), da hier definitiv keine Restaurationsleistungen vorliegen.

Die OFD verweist darauf, dass zubereiteter Kaffee jedoch nicht als begünstigtes Lebensmittel angesehen wird, sondern lediglich Kaffeebohnen oder -pulver. Demnach unterliegt zubereiteter Kaffee, als nichtalkoholisches Getränk, dem Regelsteuersatz. Dagegen kann ein Latte Macchiato als Milchmischgetränk begünstigt sein, sofern der Milchanteil mindestens 75 % beträgt.

Wer glaubt er könnte dem Problem entgehen, indem er Tee trinkt, irrt. Hier gelten die gleichen Grundsätze. Begünstigt ist nur der "Rohstoff" nicht jedoch die zubereiteten Getränke. Dies soll selbst dann gelten, wenn sich der Kunde das Getränk am Automaten aus Kaffeepulver mit heißem Wasser selbst herstellen muss. Hier führt das Mischen von zwei für sich begünstigten Ingredienzien zur Versagung der Begünstigung, also quasi "7 % und 7 % gleich 19 %". Wer jedoch unbedingt begünstigt Kaffee trinken möchte, sollte darauf bestehen einen Latte Macchiato mit mindestens 75 % Milchanteil zu erhalten, der dann aber nicht vor Ort getrunken werden darf. Wenn die Verfügung eines verständlich aufzeigt, dann, dass die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes, die oft propagiert, aber nie ernsthaft angegangen wurde, einen wesentlichen Beitrag zu einem einfacheren und "gerechteren" Umsatzsteuerrecht leisten würde.

OFD Frankfurt a. M., Verfügung v. 4.4.2014, S-7222 A 7 St 16

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Florian Krumm 03.08.2016, 20:44 Uhr

Die 75% Milchanteil sind mir noch nicht ganz klar: beziehen sich die 75% auf die finalen Volumina? Oder auf das Volumen der Milch im Grundzustand?

75% Milchanteil als Rohmasse in den verschiedenen Arten der Kaffeespezialitäten ist nicht unbedingt gegeben.

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Wird aufgebrühter Kaffee mit 7% oder mit 19% Umsatzsteuer besteuert?

6 Antworten

Hallo. Deine Frage ist ja schon etwas älter. Bin auch nur zufällig drauf gestoßen. Die Umsätze von zubereitetem Kaffee fallen nicht unter Nr. 9 der Anlage 2 zum UStG, daher immer mit 19%. Ausnahme: Bsp. Latte Macchiatto unter der Voraussetzung er hat einen Milchanteil von 75% und mehr (Nr. 35 der ANlage 2 zum UStG).

Nur Kaffeepulver, sowie Kaffeebohnen werden mit 7% USt. berechnet. Sobald der Kaffee mit heißem Wasser aufgegossen wird fällt bei beiden. Varianten 19% an. Da ist es absolut uninteressant, ob es sich um die "to go" Variante handelt oder nicht.

das mit 7% to go und 19 %drin ist korekt, aber das gilt nicht bei getränke (+Afg) alle getränke ausserhaus sind mit 19% besteuert, daher google ich auch grad wegen kaffee weil ich selber kaffee to go verkaufe . kaffee ist ja auch ein genussmittel und nicht nur einfach n getränk, daher kann es möglich sein mit 7% , was ich schon dazu noch rausgefunden hab kommt es wohl auf den milchanteil drauf an, weil milch ist lebensmittel nicht nur einfach getränk .

Was im Café verzehrt wird 19%, sobald Du es mit nach Hause nimmst 7%. Bleibt die Probe, ob es da tatsächlich unterschiedliche Preise gibt.

Die Preise sind nicht unterschiedlich, der Gewinn des Ladens ist dann unterschiedlich hoch.

Verkaufspreise sind Endpreise, in denen die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Richtig, auf dem Bon kann man sehen, mit welchem MwSt-Satz abgerechnet wurde

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Er wird mit 19% besteuert, wenn du ihn im Café trinkst und mit 7%, wenn du ihn mitnimmst.

Nenn mir bitte eine Rechtsquelle!

Kaffee gehört zum Foodbereich, nicht zum Beveragebreich. Deshalb 7 % außer Haus und im Haus immer 19 %!

Gibt es dafür eine Rechtsquelle?

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bin gewerbetreibender und muss seit diesem jahr montlich meine umsatzsteuer voranmeldung machen, vorher wars im quartal, hab zuviel umsätze :D. Das geld wurde immer automatisch vom konto abgebucht. Geht ja elektronisch über Elster. hab im Februar die Voranmeldung für Januar gemacht und diese übermittelt, der betrag wurde aber bislang nicht abgebucht. Soll ich dem Finanzamt telefonisch nun bescheid geben warum es nicht abgebucht wurde oder soll ich bei der umsatzsteuer korrektur am jahresende diesen offenen betrag dort angeben? was würdet ihr machen, ist ja nicht mein fehler?

Wieso haben soviele den Traum reich zu werden bzw Wohlhabend, aber 99% scheitern.Woran scheitern die oder haben sie es nie richtig versucht oder bleibt das ganze nur ein Traum?

Also ich wiederhole nun dieses Jahr die neunte Klasse und möchte jetzt diszipliniert alles was ich mir vorgenommen habe durchziehen. Ich hatte schon eine Realschulempfehlung und möchte nun die AVV durch ziehen und so langsam muss ich mir überlegen was ich später für ein Beruf ausüben möchte. Wo geht das noch mal? Agentur für Beruf, ich weiß nicht mehr wo genau. Und soll ich dann telefonisch ein Termin vereinbaren oder geht der Test schnell? Vielleicht könnt ihr mir auch was vorschlagen? Ich möchte die Schule mit einem Realschulabschluss beenden und dann im sozialen Bereich tätig werden. Es sollte möglichst gut verdient werden.

Ok die Frage stellung war etwas komisch! Mein Problem ist: Ich möchte gerne (und das schon lange!) wenn ich 18 bin ins Ausland und dann alle paar Jahre woanders leben.

Also zb. von 18-19 in New York, von 19-20 in London,von 20-22Irland, von 22.23 Kanada,dann halbes Jahr paris usw. versteht ihr?

Nur wie soll ich da Geld verdienen und mich finanzieren und vorallem: Was soll ich lernen? Also ich mach in vier Jahren erst mein Abi.

es ist doch der Fall möglich, dass ein Vertrag im Jahr 2006 geschlossen wurde, die Rechnungsstellung aber erst 2007 erfolgt. Wer trägt dann die Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer? Muss der Kunde dann mehr zahlen oder der Auftragsnehmer die Differenz übernehmen?

Hallo ihr lieben! Mein bester freund hat einen Realschulabschluss. Jetzt möchte er eine Ausbildung machen als kaufmann für versicherungen und Finanzen. Da er aber schon 19 ist (er war lange Zeit bei der Bundeswehr) will er sich so schnell wie möglich eine eigene Wohnung zulegen. Muss und kann ja nixdolles sein, eine mini 1-zimmerwohnung müsste doch aber drinn sein oder?? Also ich hab ihm gesagt ich helfe ihm und hab mich jetzt mal schlau gemacht wie viel man so grob gesagt in den 3 Ausbildungsjahren verdient. Im 1 würde er so um die 800€ verdienen. allerdings stand da nicht brutto oder netto. kann mir da jemand weiter helfen. Er möchte halt wirklich gern ausziehen! Es gibt ja auch wirklich "schöne" 1-zimer wohnungen für nur 380€ monatlich (inklusive NK) und da müsste das doch zu schaffen sein oder nicht? Außerdem bekommt man doch auch noch ein wenig von den eltern bis man. puhh keine ahnung. irgendwas mit zwanzig ist oder? Hab ich mal gehört. naja ich würde mich auf jeden fall sehr über eure antworten freuen! Ganz liebe Grüße, Lillimausi ;)

Da in Deutschland die Geburtenrate bekanntlich relativ niedrig ist mache Ich mir so meine Gedanken welche Gründe das haben könnte bzw. welche Möglichkeiten man hätte um die Geburtenrate zu steigern.

Daher meine Frage an Euch: Was müsste sich in Deutschland ändern, damit die Menschen wieder Kinder bekommen (wollen)?

Mehr finanzielle Unterstützung für junge Familien? Eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder flexiblere Betreuungsmöglichkeiten? Oder benötigt es eine höhere gesellschaftliche Akzeptanz von Kindern?

Mich würde eure Meinung zu dem Thema interessieren. Egal ob Ihr bereits Kinder habt, Kinder wollt oder aus irgendwelchen Gründen keine Kinder möchtet.

Mein Mann hat einen GdB von 50 %, somit stehen ihm Steuervergünstigungen zu. Da er nicht arbeitet, weil er seit 11.11.2013 krank geschrieben ist nun meine Frage: Steht uns bei gemeinsamer Veranlagung trotzdem eine Steuerentlastung zu? Und wie wird das berechnet? Durch den Jahresausgleich? Ich habe ja nicht die Möglichkeit den GdB bei mir eintragen zu lassen um schon monatlich eine Befreiung zu haben, oder? Ich arbeite Vollzeit und wir haben 2 Kinder.

DANKE FÜR ALLE SINNVOLLEN ANTWORTEN. Mona

habe mir vor einen guten jahr einen firmenwagen gekauft.. aber ohne autokaufvertrag.. jetzt haben die mir bei der steuererklärung umsatzsteuer den wagen nicht anerkannt also alle rechnungen für reparatur und lackierung und so weiter .. dadurch ist mein gewinn zu hoch und ich muß ab 01.01 09 eine vorsteuer leisten. was kann ich da machen , das die rechnungen anerkannt werden.

Liebe Freunde, habe heute vom Finanzamt den Überweisungsauftrag eines Betrag X erhalten, der in meinen Augen nicht nachvollziehbar ist. Deswegen meine Frage: Kann ich als Einzelunternehmer (keine Kleinunternehmerregelung) 19% Personalkosten (Freiberufler) absetzen, die der Kleinunternehmerregelung folgen?

Darüber hinaus: Privatentnahmen, müssen die doppelt besteuert werden, oder wie rechnet sich das da mit der Umsatzsteuer? Kann ich theoretisch noch von Einzelunternehmer auf Kleinunternehmer umsteigen? Würde ich Geld erhalten, das ich zB "unnötig" zu viel ausgegeben habe?

Hilfreichste Antwort versprochen ;-) Vielen Dank!

Meine Schwester ist 37, 35kg und ist 142,5cm groß und hatte bis zu ihrem 17Lebensjahr eine!! 80% Behinderung wg. Kleinwüchsigkeit in Ihrem Au,sweis eingetragen. Leider hat sie diesen dann abgegeben, sie wollte halt als Teeni nicht behindert gelten. Jetzt mit dem o.g. Alter ist sie körperlich am Ende, da sie ihr Teilzeitjob als Zimmermädchen volligst körperlich sowie seelisch (wird ständig gehänselt) überfordert. Derzeit ist sie seelisch absolut am Ende, wenn sie Abends ist Bett geht zittern ihre Beine und hat Schlafstörungen. Wir haben dann dieses Jahr einen neuen Antrag auf Behinderung gestellt, leider abgelehnt, da sie 2,5cm zu groß ist !! Die Antragstelle hat sie nicht mal zu einem Amtsarzt geschickt, sondern sich nur auf die neue Richtlinie berufen. Gibt es da evtl. Sonderfälle? die zur Genehmigung führen?

Ich habe 24 Monate lang um die 600 € Bafög monatlich bekommen und werde jetzt wahrscheinlich aufgrund einer endgültig nicht bestandenen Prüfung exmatrikuliert.

Wie viel Geld muss ich ganz genau zurückzahlen und wann muss ich das Geld zurückzahlen?

Ich habe dazu folgenden Text im Internet gefunden :

"Spätestens 5 Jahre nach der letzten BAföG-Zahlung muss die Hälfte des Staatsdarlehens unverzinst zurückgezahlt werden. Habt ihr erstmalig ab 1.April 2001 oder später mit einem Studium begonnen, so ist die Darlehenssumme auf 10.000 € beschränkt, auch wenn euer Darlehensanteil höher sein wird (§ 17 Abs. 2). Das gilt auch für die letzte Rate vor dem Studienabbruch. Das Darlehen muss in Mindestraten von 105 Euro monatlich in längstens 20 Jahren zurückgezahlt werden. Wird das Darlehen ganz oder teilweise vor Fälligkeit getilgt, verringert sich die Schuld – je nach Höhe des Ablösungsbetrages – zwischen 8% und 50,5% des Betrages."

Danke im voraus, Deniz

ich bin jetzt 19 und verkaufe am Wochende Dinge mit hoher Nachfrage auf Flohmärkten und Nahrung.

Mache das nur am Wochenende.

Da kommen momentan 2500€ netto bei rum (habe natürlich ein Gewerbe angemeldet)

Mache gerade mein Abitur, habe aber gar keine Lust einer normalen Arbeit nachzugehen, da ich selbstständig unfassbar viel Geld in kurzer Zeit verdienen kann. Dafür ist es aber auch harte Arbeit.

Ich überlege mein Abitur abzubrechen. Würdet ihr mir das raten? Mein Vater hat sich deswegen schon furchtbar aufgeregt.

Mehrwertsteuer: Für welche Lebensmittel sieben Prozent gelten

Mehrwertsteuer Für welche Lebensmittel sieben Prozent gelten

Quelle: dpa/Andreas Arnold

D ie meisten Lebensmittel in Deutschland sind nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent belegt. Dazu zählen Grundnahrungsmittel wie Obst und Gemüse, Milch und Milchprodukte, Fleisch, Fisch, Eier, Honig sowie Getreideerzeugnisse und Backwaren.

Mehrwertsteuer: 19 Prozent auf Getränke

Getränke jedoch, egal ob alkoholfrei oder alkoholhaltig, sind von der Ermäßigung ausgenommen und werden daher seit 1. Januar 2007 mit 19 Prozent Mehrwertsteuer belegt (zuvor 16 Prozent). Während beispielsweise für Möhren sieben Prozent Steuer zu zahlen sind, beträgt der Aufschlag für Möhrensaft 19 Prozent.

Das gilt auch für Milchmischgetränke, wenn der Anteil an Milch oder Milcherzeugnis im fertigen Produkt unter 75 Prozent liegt. Trinkwasser aus der Leitung ist ebenfalls ermäßigt, Mineralwasser jedoch nicht und wird mit 19 Prozent besteuert.

Verzehrssituation wirkt sich auf Steuerhöhe aus

Der Steuersatz bei Lebensmitteln ist außerdem an die Verzehrssituation geknüpft. Wird im Restaurant, der Betriebskantine und der Mensa in der Schule oder der Hochschule, gegessen, gilt der allgemeine Steuersatz von 19 Prozent. Grund: Es handelt sich dabei um eine Dienstleistung. Gleichfalls 19 Prozent Mehrwertsteuer sind für Kaffee, Tee und Kakao zu zahlen, die trinkfertig aus Getränkeautomaten gezogen werden.

Wird die Speise im Restaurant am Ort verzehrt, gilt der volle Steuersatz. Wird das Essen mitgenommen, dann gilt der ermäßigte Satz von sieben Prozent. Viele Gastronomen nehmen eine Mischkalkulation vor, um nicht unterschiedliche Preise auszeichnen zu müssen. Der Hamburger im Schnellrestaurant zählt so ebenfalls zu den steuerermäßigten Lebensmitteln.

Kommt bald die „Fleischsteuer“?

Bitte versuchen Sie es später noch einmal.

Wissenschaftler haben vorgeschlagen, die Steuer auf tierische Produkte von 7 auf 19 Prozent zu erhöhen. Grund sind die schädlichen Treibhausgase, die durch die Haltung und Produktion entstehen.

Quelle: Die Welt

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Kaffee-Mehrwertsteuer - darauf müssen Sie achten

Die Kaffeesteuer ist eine indirekte Verbrauchersteuer, die dem Staat jährlich Steuereinnahmen von rund einer Milliarde Euro verschaffen. Aber wie hoch ist die Kaffeesteuer in Deutschland und wie ist das Verhältnis zur Mehrwertsteuer? Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchersteuer in Deutschland. Diese wird einzig und allein vom Bundesstaat Deutschland selbst erhoben und unterliegt nicht dem EU-Recht.

  • Grundlage dieser Steuer ist das Kaffeesteuergesetz. Hintergrund dieser Steuer ist die Finanzierung von Staatsausgaben.

Die Mehrwertsteuer und der Kaffeegenuss

  • Bei dieser Berechnung wird die Mehrwertsteuer nicht etwa auf den Nettoeinkaufspreis des Kaffees geschlagen, sondern auf den Nettowarenwert inklusive bereits aufgeschlagener Kaffeesteuer. Das ergibt letztendlich den Endverbraucherpreis, den Sie zahlen.

Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende in Deutschland eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer …

Kaffeesteuer & Kaffeesteuerrechner

So wird vereinfacht berechnet:

  • Kaffeeeinkaufspreis + Kaffeesteuer = Netto Warenwert, dann:
  • Netto Warenwert + 19% MwSt. = Verbraucherpreis im Supermarkt

Geben Sie bitte den Preis ein, den Sie fьr ein Pfund Kaffee bezahlt haben. Alle Berechnungen ohne Gewдhr.

Weiterfьhrende Links zur Kaffeesteuer

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Kaffeesteuer - Wissenwertes zum Thema Kaffeesteuer

Wissen Sie wie hoch der Anteil der Kaffeesteuer bei Ihrem letzten Einkauf war? Wie viel verdient der Staat? Unser Kaffeesteuer-Rechner gibt Ihnen hier Auskunft.

Die wichtigsten Fragen zum Thema Kaffeesteuer

Was ist die Kaffeesteuer?

Die so genannte Kaffeesteuer ist eine Verbrauchssteuer, bei der Kaffee sowie kaffeehaltige Waren, die nach Deutschland importiert werden, besteuert werden.

Wann wurde die Kaffeesteuer eingeführt?

Der erste Vorläufer der Kaffeesteuer wurde bereits im 18. Jahrhundert eingeführt. Nachdem der Kaffeekonsum schon im 17. Jahrhundert stark gestiegen war, versuchte das damalige Königreich Preußen zwischen 1781 und 1787 ein Kaffeemonopol einzuführen. Als dieses nicht erfolgreich war, wurde stattdessen ein Einfuhrzoll festgelegt. Später wurden Kaffeezölle vom Deutschen Zollverein festgelegt, bevor sie ab 1871 dem Deutschen Reich zugewiesen wurden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Kaffeesteuer dann ab 1948 auf dem Gebiet der West-Alliierten eingeführt und auch nach der Gründung der Bundesrepublik beibehalten.

Wie hoch ist die Kaffeesteuer?

Die Höhe der Kaffeesteuer ist abhängig vom jeweils besteuerten Produkt. Bei gewöhnlichem Röstkaffee liegt der Steuersatz derzeit bei 2,19 Euro pro Kilogramm, bei löslichem Kaffee werden 4,78 Euro pro Kilogramm fällig. Eine Mischung aus löslichem und Röstkaffee wird anhand der jeweiligen Inhaltsanteile besteuert. Nutzen Sie unseren Rechner zur Ermittlung der Steuer je Pfund Kaffee.

Wer zahlt die Kaffeesteuer?

Ziel der Kaffeesteuer ist es, wie auch bei anderen Verbrauchssteuern, den Verbrauch von Kaffee durch den Endverbraucher zu besteuern. Um das Einziehen der Kaffeesteuer zu erleichtern, wird jedoch nicht der einzelne Verbraucher besteuert, vielmehr entsteht die Steuerpflicht zu dem Zeitpunkt, an dem der Kaffee in den deutschen Wirtschaftskreislauf tritt. In der Praxis wird die Kaffeesteuer fällig, wenn Kaffee aus dem Steuerlager entnommen oder direkt dort verbraucht wird. Dabei können sowohl natürliche als auch juristische Personen Steuerschuldner für die Kaffeesteuer sein.

Was ist ein Steuerlager?

Wenn keine Steuern anfallen sollen, muss der Kaffee in einem von der Zollverwaltung speziell zugelassenen Steuerlager gelagert, hergestellt oder verarbeitet werden. Ein so genanntes Steuerlager besteht aus einem oder mehreren baulich zueinander gehörenden Räumen, in denen Einrichtungen zur Lagerung, zur Herstellung oder zur Verpackung von Kaffee aufgebaut wurden. Auch angrenzende Flächen, die zu betrieblichen Zwecken genutzt werden, gehören zum Steuerlager. In dem Moment, in dem der Kaffee das Steuerlager verlässt, wird die Kaffeesteuer fällig.

Gibt es Ausnahmen von der Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer ist nicht fällig, wenn Kaffee als Folge unvorhersehbarer Ereignisse oder höherer Gewalt vollständig zerstört wird oder unwiederbringlich verloren geht. Damit der Steuerpflichtige keine Kaffeesteuer zahlen muss, muss er einen dieser Tatbestände hinreichend nachweisen können. Dies kann beispielsweise dann passieren, wenn es im Lager zu einem Wasserschaden kommt, durch den der Kaffee nicht mehr für die Weiterverarbeitung verwendet werden kann. Auch für den Fall, dass es beim Rösten der Kaffeebohnen zu einem Fehler kommt, so dass diese Bohnen nicht mehr verkauft werden können, ist keine Kaffeesteuer fällig.

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Welche Regelungen gelten beim Kauf von Kaffee durch Privatpersonen in anderen EU-Ländern?

Kaffeehaltige Waren oder Kaffee, die von Privatpersonen zum Eigenbedarf in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union für den Eigenbedarf erworben und nach Deutschland gebracht werden, unterliegen nicht der Steuerpflicht. Als Richtwert für den Eigenbedarf gilt dabei eine Menge von zehn Kilogramm. Diese Grenze gilt allerdings nur, wenn der Kaffee persönlich im Ausland abgeholt wird. Werden dagegen Kaffee oder kaffeehaltige Waren über das Internet bestellt, muss darauf auch von Privatpersonen Kaffeesteuer gezahlt werden.

Welche Regelungen gelten für die Ausfuhr von Kaffee oder kaffeehaltigen Waren?

Wenn kaffeehaltige Waren, für die bereits Kaffeesteuer gezahlt wurde, aus dem deutschen Steuergebiet ausgeführt werden, kann dafür eine Erstattung beantragt werden. Bei der Ausfuhr von Kaffee ist dies dagegen nicht möglich, der Kaffee muss vielmehr direkt aus dem Steuerlager ausgeführt werden.

Wer kassiert die Einnahmen aus der Kaffeesteuer?

Die Kaffeesteuer wird von Bundeszollverwaltung erhoben. Die gesamten Einnahmen, die durch die Kaffeesteuer entstehen, fließen in den Haushalt des Bundes.

Wie hoch sind die Einnahmen aus der Kaffeesteuer?

In den vergangenen Jahren lag das Aufkommen aus der Kaffeesteuer in der Bundesrepubilk bei insgesamt knapp über einer Milliarde Euro pro Jahr.

Umsatzsteuer beim „coffee-to-go“

Der Streitpunkt zwischen Unternehmen und Finanzamt ist altbekannt: welcher Steuersatz wird für welchen Lebensmittelbereich angesetzt?

In Ihrer Bäckerei oder Konditorei sollten Sie die steuerlichen Sätze von zwei Produkten überprüfen, denn hier könnten dringende Maßnahmen zur Richtigstellung nötig sein 1 . Wir reden von:

• Kaffee und Tee zum Mitnehmen (“coffee-to-go”)

• Milchmischgetränken zum Mitnehmen (Latte Macchiato, Cappuccino, Milchkaffe etc.)

Coffee to go

Die Fachleute sprechen hier von „Lieferungen von zubereiteten Kaffees und Tees“, das bedeutet der Kaffee oder Tee zum Außerhausverzehr bzw. die Mitnahmegetränke oder auch “coffee-to-go” – diese Getränke werden mit dem Regelsteuersatz von 19% besteuert 2 .

Milchmischgetränke to go

Bei den Michmischgetränken to go, also der „Lieferungen von Milchmischgetränken“ können Sie den ermäßigten Steuersatz von 7% anwenden, wenn das Getränk alle Voraussetzungen für ein Milchmischgetränk erfüllt. Diese wären: “…ein Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (…) von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses..” 3 .

Wie Sie sehen ist Kaffee also nicht gleich Kaffee. Der feine Unterschied:

• Heißer Kaffee mit einem Schuss Milch = 19% Umsatzsteuer

• aufgeschäumte Milch mit einem Espresso (Cappuccino, Latte Macchiato, Milchkaffee) = 7% Umsatzsteuer.

Der Anteil der enthaltenen Milch ist somit das entscheidende Merkmal für die steuerliche Behandlung, wobei im Falle der Cappuccini etc. auf die Gewichtsverhältnisse und nicht auf den Tasseninhalt abgestellt wird.

Aber Achtung! Dies gilt nur für Getränke zum Mitnehmen. Sofern Ihre Kunden einen Kaffee oder ein Milchmischgetränk im Café zu sich nehmen, ändert sich an der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung nichts. Diese „sonstige Leistung“ unterliegt nach wie vor dem Regelsteuersatz von 19% Umsatzsteuer, egal ob mit oder ohne Milch.

Gerne helfen wir Ihnen Ihre Getränkeauswahl einwandfrei den beiden Gruppen zuzuordnen. Sprechen Sie uns einfach an und wir treffen uns auf ein Kaffee oder einen Cappuccino.

1 Die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt/M. hat sich zu der umsatzsteuerlichen Behandlung auf frisch zubereiteten Kaffee geäußert (Verfügung, 04.04.2014, S 7222 A – 7 – St 16).

2 Da diese nicht dem § 12 Abs.2 UStG i.V. Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz unterfallen, das wurde zuletzt vom BFH mit Beschluss vom 29.08.2013 ( XI B 79/12) bestätigt.

3 § 12 Abs.2 Nr.1 UStG in Verbindung mit Anlage 2 Nr. 35

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