среда, 21 февраля 2018 г.

kaffee_steuersatz

Umsatzsteuer: 19% für einen Coffee-to-go und 7% für einen Latte Macchiato

Speisen und Getränke, die in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt sind, unterliegen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7%. Die Lieferung von Kaffee ist in der Anlage 2 zum UStG aufgeführt, sodass hierfür nur die ermäßigte 7%ige Umsatzsteuer zu zahlen ist.

Aber! Der 7%ige Steuersatz gilt nur für die Lieferung von Kaffeebohnen oder Kaffeepulver (BFH-Beschluss vom 29.08.2013, Az. XI B 79/12).

Zubereiteter Kaffee ist nicht begünstigt. Daher müssen Sie hierfür 19% Umsatzsteuer zahlen, sodass die Abgrenzung zwischen Lieferung und sonstiger Leistung keinen Einfluss auf den Steuersatz hat. 19% fallen immer an, egal ob der Kaffee im Cafe/Restaurant serviert wird oder als „Caffee-to-go“ mitgenommen wird (Verfügung der OFD Frankfurt/Main vom 4.4.2014, Az. S 7222 A-7-St 16).

Diese Differenzierung ist insbesondere für Bäckereien, Imbissstände, Kioskbetriebe, Raststätten und Tankstellen sowie für die Systemgastronomie von Bedeutung.

Hinweis: Kennen Sie schon meinen gratis Download "Speisen und Getränke: 7% oder 19% Umsatzsteuer?" - laden Sie den kompletten Beitrag hier kostenfrei herunter.

Buchempfehlung

Reise- und Bewirtungskosten 2017

Erstellen Sie Ihre komplette Reisekostenabrechnung schnell und fehlerfrei!

Unser Bestseller "Reise- und Bewirtungskosten" bereits in der 6. Auflage:

Jetzt eintragen und gratis Steuertipps sichern!

* EMPFEHLUNG *

Firmenwagen der GmbH

Endecken Sie ungeahnte Steuerspar-Möglichkeiten bei Firmenwagen für GmbH Geschäftsführer, Gesellschafter und für Arbeitnehmer. Sie finden zahlreiche Tipps, Praxisbeispiele und Gestaltungsspielräume die Sie sofort in die Praxis umsetzen können und mit denen Sie sofort bares Geld sparen!

Kundenmeinung

Johannes Brucker, Architekt, Stuttgart:

Mehrwertsteuer auf Kaffee – von Bohnen zur Tasse Kaffee

Kaffee zählt in Deutschland zu den Grundnahrungsmitteln und diese werden bekanntlich nur mit dem halben Mehrwertsteuersatz belegt. Ganz so einfach ist das mit der Mehrwertsteuer bei dem Muntermacher, und gesellschaftlichem Kultgetränk aber nicht. Ob Kaffeebohnen, Kaffee To Go, oder Cappucchino oder Latte Macchiato der Umsatzsteuer Teufel steckt im Detail.

Wie auch bei einigen anderen Lebensmitteln kommt es bei der MwSt auf Kaffe auf das wo und wie an, bedeutet in welchem Zustand ist der Kaffee und wo wird er getrunken.

Für Verbraucher, die ein Päckchen Kaffee im Lebensmittelgeschäft kaufen ist auf der Rechnung der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7% ausgewiesen. Dabei ist es egal ob der Rohstoff bereits gemahlen oder noch als Kaffeebohne vorliegt. Mithin ist das private Aufbrühen, egal ob mit Filter, Kaffeemaschine im Hinblick auf diese Steuerart erträglich.

Das ändert sich allerdings, wenn Kaffee in der bereits veredelten, flüssigen Form gekauft wird. Als Genuss fertiges Produkt, fallen für die Tasse Kaffee im Restaurant oder Café 19% Mehrwertsteuer an. Dieser normale Mehrwertsteuersatz gilt auch für den „Coffee To Go Becher“ am Schalter.

Aber auch Kaffee aus Sicht der Steuerbehörde nicht gleich Kaffee. Schließlich gibt es ja auch Kaffee mit einem hohen Milchanteil wie den Cappucchino oder den Latte Macchiato. Der Verkauf von Milch im Geschäft unterliegt wiederum nur dem reduzierten Mehrwertsteuersatz von 7%. Wenn daher Kaffee mit einem Milchanteil von 75% und mehr an einem Verkaufsort erworben wird, bei dem das Getränk nicht direkt vor Ort verzehrt werden kann, sind für den Kaffee nur 7% Mehrwertsteuer zu zahlen.

Mehrwertsteuer Kaffee-Pads bzw. Kapseln

Für Kaffe-Pads wie Nespresso etc. gilt beim Kauf im Geschäft oder bei der Bestellung im Versandhandel der reduziert Mehrwertsteuersatz von 7%.

Ist auch noch im Kaffeepreis enthalten: die Kaffeesteuer

Im Kaffeepreis ist übrigens bereits die Kaffeesteuer enthalten, die sowohl auf löslichen Kaffee und alle Sorten Röstkaffee fällig wird, was im Kaffeesteuergesetz (KaffeeStG) nachgelesen werden kann. Und natürlich ist auch entkoffeiniert Kaffee steuerlich relevanter Kaffee.

Kaffeehaltige Waren ein eigenes Kapitel

Ja und dann gibt es noch kaffeehaltige Waren, wobei es sich um Waren handelt, die einen Gewichtsanteil von 1% bis 90% Kaffee pro Kilogramm enthalten. Und da macht die Kaffeesteuer wieder eine Ausnahme von der Besteuerung wenn nicht ja wenn nicht das Produkt aus einem Drittland oder Drittgebiet direkt eingeführt wurde oder….oder.

Uns selbstverständlich wird die Umsatzsteuer beim Kaffee auf den bereits um die Kaffeesteuer erhöhten Betrag berechnet – quasi als Steuer auf die Steuer. Ist halt alles eine Endverbrauchersteuer.

Der Kaffee bei der Umsatzsteuervoranmeldung & Enkommensteuer bei Unternehmen

Während Privatpersonen die Mehrwertsteuer Ausgaben für Kaffee nicht steuerlich geltend machen können, ist das bei Unternehmen, Selbstständigen, Freiberuflern und Gewerbetreibende anders. Hier besteht im Rahmen des Vorsteuerabzugs die Möglichkeit im Fall einer geschäftlich/betrieblich bedingten Nutzung von Kaffee die Umsatzsteuer beim Vorsteuerabzug geltend zu machen. Dies gilt bei er Einkommensteuer dann auch für den gesamten Anschaffungspreis (je nach Anlass ist aber eventuell nur eine anteilige steuerliche Berücksichtigung möglich).

Umsatzsteuersatz auf zubereiteten Kaffee und Tee

Gastronomen verrechnen bei der Lieferung von zubereitetem Kaffee oder Tee in Form eines Kaffee oder Tee „to go“ den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies mit der Begründung, dass die bloße Lieferung von Speisen und Getränken allgemein dem ermäßigten Umsatzsteuersatz unterliegt (Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschn. 3.6 UStAE).

Zubereiteter Kaffee unterliegt Regelsteuersatz

Getränke und damit auch zubereiteter Kaffee oder Tee fallen jedoch nach Ansicht der OFD Frankfurt/Main unter die nicht begünstigten Positionen 2202 des Zolltarifs. Somit unterliegt bereits die Lieferung von Kaffee oder Tee dem allgemeinen Umsatzsteuersatz. Und damit gilt auch für die Veräußerung des zubereiteten Kaffees oder Tees der allgemeine Steuersatz (Verfügung v. 04.04.2014, S-7222 A-7-St 16). Der ermäßigte Umsatzsteuersatz ist hingegen nur für die Lieferung von Kaffeebohnen und Kaffeepulver anzuwenden. Auf die Frage, ob es sich bei einem zubereiteten Kaffee oder Tee um einen solchen zum Mitnehmen (Lieferung) oder zum Verzehr an Ort und Stelle handelt (sonstige Leistung), kommt es somit nicht an.

Warum Kaffee nicht begünstigt ist, Latte Macchiato aber ggf. doch

Dr. Andreas Rohde, Steuerberater

Sie haben den Artikel bereits bewertet.

Die Differenzierung zwischen ermäßigtem und Regelsteuersatz ist regelmäßig Anlass für gerichtliche Auseinandersetzungen. Ursache hierfür ist, dass die Unterscheidung häufig weder logischem Denken zugänglich noch gerecht ist. Ein Paradebeispiel hierfür liefert eine aktuelle Verfügung der OFD Frankfurt a. M., die sich mit der Begünstigung für Kaffee auseinandersetzt.

Grund für die Verfügung ist, dass Unternehmer unter Berufung auf die Rechtsprechung zur Abgrenzung von begünstigten Lebensmitteln zu nicht begünstigten Restaurationsleistungen, Kaffee zum ermäßigten Steuersatz anbieten. Dies gilt wohl insbesondere für Kaffee der zur Mitnahme durch den Kunden gedacht ist ("coffee-to-go"), da hier definitiv keine Restaurationsleistungen vorliegen.

Die OFD verweist darauf, dass zubereiteter Kaffee jedoch nicht als begünstigtes Lebensmittel angesehen wird, sondern lediglich Kaffeebohnen oder -pulver. Demnach unterliegt zubereiteter Kaffee, als nichtalkoholisches Getränk, dem Regelsteuersatz. Dagegen kann ein Latte Macchiato als Milchmischgetränk begünstigt sein, sofern der Milchanteil mindestens 75 % beträgt.

Wer glaubt er könnte dem Problem entgehen, indem er Tee trinkt, irrt. Hier gelten die gleichen Grundsätze. Begünstigt ist nur der "Rohstoff" nicht jedoch die zubereiteten Getränke. Dies soll selbst dann gelten, wenn sich der Kunde das Getränk am Automaten aus Kaffeepulver mit heißem Wasser selbst herstellen muss. Hier führt das Mischen von zwei für sich begünstigten Ingredienzien zur Versagung der Begünstigung, also quasi "7 % und 7 % gleich 19 %". Wer jedoch unbedingt begünstigt Kaffee trinken möchte, sollte darauf bestehen einen Latte Macchiato mit mindestens 75 % Milchanteil zu erhalten, der dann aber nicht vor Ort getrunken werden darf. Wenn die Verfügung eines verständlich aufzeigt, dann, dass die Abschaffung des ermäßigten Steuersatzes, die oft propagiert, aber nie ernsthaft angegangen wurde, einen wesentlichen Beitrag zu einem einfacheren und "gerechteren" Umsatzsteuerrecht leisten würde.

OFD Frankfurt a. M., Verfügung v. 4.4.2014, S-7222 A 7 St 16

Umsatzsteuer in der Praxis - inkl. Arbeitshilfen online

Dieses Fachbuch zeigt Ihnen, wie Sie bei der Umsatzsteuer alles richtig machen und Wahlrechte zu Ihrem Vorteil ausüben können. Topaktuell: alle wichtigen EU-weiten Neuerungen zur Umsatzsteuer zum 1.1.2017.

Um einen Kommentar zu schreiben, melden Sie sich bitte an.

Florian Krumm 03.08.2016, 20:44 Uhr

Die 75% Milchanteil sind mir noch nicht ganz klar: beziehen sich die 75% auf die finalen Volumina? Oder auf das Volumen der Milch im Grundzustand?

75% Milchanteil als Rohmasse in den verschiedenen Arten der Kaffeespezialitäten ist nicht unbedingt gegeben.

Das Reverse-Charge-Verfahren ist eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer. Profitieren Sie mit Haufe Umsatzsteuer u.a. von zahlreichen Arbeitshilfen, Anwendungsfällen und Fachbeiträgen zum Reverse-Charge-Verfahren.

Die Abgabe von Bratwürsten, Pommes frites und ähnlichen standardisierten Speisen bei lediglich behelfsmäßigen Verzehrvorrichtungen wie Theken oder Ablagebretter zum Verzehr im Stehen unterliegt dem ermäßigten Steuersatz. Weiter

Wann bei Restaurationsleistungen der ermäßigte Steuersatz angewendet werden darf und wann nicht, das ist immer wieder Streitpunkt zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung und es sind viele Einsprüche anhängig. Weiter

Kleine Köstlichkeiten als Geste der Höflichkeit werden steuerlich als Aufmerksamkeiten gewertet. Die Kosten dürfen voll als Betriebsausgaben abgezogen werden. Weiter

Profitieren Sie vom Komplett-Paket zur Honoraroptimierung: Rechtssicher abrechnen. Honorare optimieren. Mandanten überzeugen. Weiter

Impressum Haufe Steuern Shop Steuern Software

Die Business Software für das ganze Unternehmen

Kaffee-Mehrwertsteuer - darauf müssen Sie achten

Die Kaffeesteuer ist eine indirekte Verbrauchersteuer, die dem Staat jährlich Steuereinnahmen von rund einer Milliarde Euro verschaffen. Aber wie hoch ist die Kaffeesteuer in Deutschland und wie ist das Verhältnis zur Mehrwertsteuer? Lesen Sie hier mehr dazu.

Die Kaffeesteuer in Deutschland

Die Kaffeesteuer ist eine Verbrauchersteuer in Deutschland. Diese wird einzig und allein vom Bundesstaat Deutschland selbst erhoben und unterliegt nicht dem EU-Recht.

  • Grundlage dieser Steuer ist das Kaffeesteuergesetz. Hintergrund dieser Steuer ist die Finanzierung von Staatsausgaben.

Die Mehrwertsteuer und der Kaffeegenuss

  • Bei dieser Berechnung wird die Mehrwertsteuer nicht etwa auf den Nettoeinkaufspreis des Kaffees geschlagen, sondern auf den Nettowarenwert inklusive bereits aufgeschlagener Kaffeesteuer. Das ergibt letztendlich den Endverbraucherpreis, den Sie zahlen.

Grundsätzlich müssen Gewerbetreibende in Deutschland eine Umsatz- oder Mehrwertsteuer …

Umsatzsteuer skurril – heute: Coffee to go

Das Thema Umsatzsteuer ist nicht nur höchst kompliziert, sondern auch ein Beispiel dafür, wie verrückt Steuerrecht sein kann. Aktuell beschäftigte sich die OFD Frankfurt am Main mit dem Thema Kaffee zum Mitnehmen . Raten Sie mal: 19 % oder 7 %?

Als alter Steuerfuchs werden Sie vielleicht spontan 7 % gesagt haben. Getränk. Mitnehmen. Alles klare Beweise oder zumindest Indizien für den ermäßigten Steuersatz.

Mit diesem Irrtum sind Sie allerdings in bester Gesellschaft: Viele Bäckereien, Tankstellen, Imbissbuden usw., die coffee to go anbieten, legen den ermäßigten Steuersatz von 7 % zugrunde und berufen sich dabei auf § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 12 der Anlage 2. Dort heißt es, dass Kaffee dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.

Das gilt aber nur für Kaffeebohnen und Kaffeepulver.

Darauf weist jetzt auch die OFD Frankfurt am Main hin und bestätigt, dass für frisch zubereiteten Kaffee immer 19 % Umsatzsteuer fällig werden (Verfügung vom 4.4.2014, Az. S 7222 A – 7 – St 16).

Ganz besonders im Umsatzsteuerrecht gilt jedoch: Keine Regel ohne Ausnahme!

Bei einer Lieferung von Milchmischgetränken kann nämlich doch der ermäßigte Steuersatz von 7 % zur Anwendung kommen. Das geht aus § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG in Verbindung mit Nr. 35 der Anlage hervor. Dort steht, dass Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen von mindestens 75 % des Fertigerzeugnisses dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen.

Eine wichtige Frage der Kaffeeverkäufer wird in Zukunft also sein: Wie viel Milch möchten Sie in Ihren Kaffee haben?

Wenn Sie Ihren Kaffeeverkäufer mögen, bestellen Sie gleich einen Milchkaffee oder Latte Macchiato – dann muss er nur 7 % Umsatzsteuer an den Fiskus abführen.

Wenn Ihnen als Gastronom hier aber Fehler unterlaufen, dann wird es richtig teuer!

Sie verkaufen an 6 Tagen pro Woche jeweils 120 Becher Kaffee zum Mitnehmen zum Preis von 2,30 € und führen dafür 7 % Umsatzsteuer ab. Bei einer Betriebsprüfung wird festgestellt, dass Sie eigentlich 19 % hätten abführen müssen.

Folgende Rechnung wird der Betriebsprüfer für jedes (!) geprüfte und betroffene Jahr aufstellen:

120 Becher/Tag × 6 Tage × 52 Wochen × 2,30 € = 86.112 €

Sie haben 7 % Umsatzsteuer abgeführt, das entspricht 5.633,50 €

Eigentlich wären aber 19 % USt fällig gewesen, also 13.748,97 €.

Das bedeutet: Sie müssen 8.115,47 € Umsatzsteuer nachzahlen. Pro Jahr. Plus Zinsen.

Ähnliche Themen

Verwandte Lexikon-Begriffe

Weitere News zum Thema

Erforderliche Angaben beim Vorsteuerabzug bei Handel mit Kleidung

[ 02.12.2017 ] Im Bereich des Handels von Kleidungsstücken, speziell von Freizeitbekleidung im Niedrigpreissegment, genügt die bloße Angabe einer Gattung (z.B. Hose, Bluse) für eine hinreichende Leistungsbeschreibung nicht. Dies hat das FG Hessen klargestellt. mehr

Hochzeitsredner und Trauerredner: 19% Umsatzsteuer

[ 17.11.2017 ] Die Tätigkeit eines Hochzeits- und Trauerredners ist regelmäßig nicht künstlerisch im Sinne des § 12 Absatz 2 Nr. 7a UStG und unterliegt daher der vollen Besteuerung. Das hat das FG Rheinland-Pfalz entschieden. mehr

Umsatzsteuer auf Verkehrstherapie

[ 15.11.2017 ] Verkehrstherapie soll den Führerschein zurückbringen – nicht heilen. Deshalb ist die Behandlung auch umsatzsteuerpflichtig. Das geht aus einem Urteil des FG Münster hervor. mehr

Umsatzsteuer: Eisskulpturen-Ausstellung ist kein Museum

[ 17.10.2017 ] Winter is coming – und bei uns geht es dabei natürlich um Umsatzsteuer! Das FG Mecklenburg-Vorpommern musste sich nämlich mit der Frage beschäftigen, ob Eintrittsgelder für eine Ausstellung von Eisskulpturen umsatzsteuerlich begünstigt sind. mehr

Rechnungen: Bei ungenauer Leistungsbeschreibung kein Vorsteuerabzug

[ 10.10.2017 ] Rechnungen müssen eine hinreichend konkrete, eindeutige und leicht nachprüfbare Leistungsbeschreibung enthalten. Ist das nicht der Fall, gibt es auch keinen Vorsteuerabzug, bestätigte das FG Hamburg. mehr

Muster, Formulare, Steuerrechner & Checklisten

Verwandte Beiträge

Basiswissen Umsatzsteuer - Fristen und Erklärungen

An der Umsatzsteuer kommt kein Selbstständiger vorbei. In unserem Basisbeitrag zur Umsatzsteuer informieren wir Sie über das Wichtigste aus diesem Steuerbereich. mehr

Kostenlosen E-Mail-Newsletter bestellen:

Sie erhalten eine E-Mail, um die Anmeldung zu bestätigen.

Steuertipps für Selbstständige

Ob EÜR, Betriebs-PKW oder Abschreibung: Mit unseren Steuertipps sind Sie immer gut informiert und können Ihre Steuer-Spar-Strategie selbst gestalten.

Werde unser Fan auf Facebook

Link empfehlen

Mit der Inanspruchnahme des Services willigen Sie in folgende Vorgehensweise ein:

Ihre eigene E-Mail-Adresse und die des Empfängers werden nur zu Übertragungszwecken verwendet - um den Adressaten über den Absender zu informieren, bzw. bei einem Übertragungsfehler eine Benachrichtigung zu übermitteln. Um einen Missbrauch dieses Services zu vermeiden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten (IP-Adresse) jedes Nutzers der versandten E-Mail in Form eines E-Mail-Header-Record (X-Sent-by-IP) beifügen und für einen Zeitraum von zwei Monaten speichern. Sofern Dritte glaubhaft machen, dass sie durch die Versendung eines Artikels im Rahmen dieses Services in ihren Rechten verletzt wurden, wird Steuertipps.de die Identifikationsdaten zur Rechtsverfolgung herausgeben.

Jetzt kostenlosen Newsletter abonnieren

Wenn Sie mehr über diese Themen erfahren möchten geben Sie einfach Ihre E-Mail-Adresse ein und Sie erhalten unseren regelmäßigen Steuertipps-Newsletter speziell für Selbstständige.

Kaffee steuersatz

Die Betreiber von Bäckereien, Imbissständen,

Cappuccino im Steuerrecht: Welcher Steuersatz?

Kioskbetrieben, Raststätten und Tankstellen, Cafés sowie die Systemgastronomie sollten die steuerliche Behandlung von Kaffees zum Mitnehmen („coffee-to-go“) und von Milchmischgetränken (Cappuccini etc.) prüfen und gegebenenfalls Maßnahmen für eine Richtigstellung ergreifen.

Die Oberfinanzdirektion Frankfurt/M. hat sich in einer Verfügung vom 4. April 2014 (S 7222 A – 7 – St 16) zu der umsatzsteuerlichen Behandlung geäußert.

Die wesentlichen Aussagen im Einzelnen:

  • Die Lieferung von zubereiteten Kaffees („coffee-to-go“) und Tees unterliegt grundsätzlich dem Regelsteuersatz von 19%, da diese nicht dem § 12 Abs.2 i.V. Anlage 2 zum Umsatzsteuergesetz unterfallen. Lediglich die Lieferungen von Kaffeepulver, Kaffeebohnen oder geschnittenem Tee unterliegen dem ermäßigten Steuersatz von 7%. Der Bundesfinanzhof hat zuletzt mit Beschluss vom 29.08.2013 ( XI B 79/12) bestätigt, dass die Abgabe von frisch zubereiteten Kaffeegetränken an einem Imbissstand nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt und eine entsprechende Revision gegen ein finanzgerichtliches Urteil nicht zugelassen.
  • Anders jedoch bei der Lieferung von Milchmischgetränken zum Mitnehmen: Hier kann der ermäßigte Steuersatz von 7% zur Anwendung kommen. § 12 Abs.2 Nr.1 UStG in Verbindung mit Nr. 35 der Anlage 2 bestimmt, dass „…Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (…) von mindestens 75 Prozent des Fertigerzeugnisses…“ dem ermäßigten Steuersatz unterliegen.
  • Der Verzehr von – zwar als Lieferung grundsätzlich dem ermäßigten Steuersatz unterfallenden – Milchmischgetränken wird hingegen als sonstige Leistung dem allgemeinen Steuersatz von 19% unterworfen, sofern dieser im Rahmen einer Restaurationsleistung, z.B. im Café, erfolgt.

Kaffee ist also nicht gleich Kaffee.

Was die Baristas sowieso schon immer wussten, beschäftigt zuweilen auch die steuerlichen Berater. Nachfolgend sollen daher die Voraussetzungen für eine ermäßigte Besteuerung von Milchmischgetränken zum Mitnehmen dargestellt werden.

Der enthaltene Milchanteil entscheidet über das umsatzsteuerliche Schicksal des Cappuccino, wobei auf die Gewichtsverhältnisse und nicht auf das Volumen oder den Tasseninhalt abgestellt wird. Dass zur Bestimmung der Anteile das Massenverhältnis und nicht der Rauminhalt heranzuziehen ist, ergibt sich u.a. aus einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Hannover und der Umsatzsteuerkommentierung, vgl. Klenk in Sölch, UStG-Kommentar.

Die kleine und feine Unterscheidung kann für Gastronomen besondere Bedeutung erlangen, wenn hier nicht bereits im Vorwege Sicherheit geschaffen worden ist. Besser also zur rechten Zeit Vorsorge treffen und keine Überraschungen erleben, die dann möglicherweise nicht mehr zu reparieren sind.

150 Kaffee/Tag x 6-Tage/Woche x 52 Wochen x EUR 2,50 = Bruttoumsatz EUR 117.000 pro Jahr.

Hierin enthaltene Umsatzsteuer von 19% USt = EUR 18.680. B.A. Rista hat aber bislang lediglich 7% USt = EUR 7.654 Umsatzsteuer berechnet, in seinen Umsatzsteuererklärungen erklärt und bezahlt. Die Steuernachzahlung aufgrund des falschen Steuersatzes beläuft sich sich entsprechend auf EUR 11.026 pro Jahr. Hinzu kommen noch Zinsen in Höhe von 6%.

Wie sieht es bei Cappuccini aus?

Das Italian Espresso National Institute definiert den auf zertifizierte Weise traditionell zubereiteten Cappuccino zu Recht als den einzig wahren Cappuccino. Dieser wird nach dieser Spezifikation mit 25 ml Espresso und 100 ml (auf 125l ml dampfaufgeschäumter) Milch zubereitet. Der Milchgewichtsanteil am Fertigprodukt beträgt demnach beim Klassiker 80% (100ml:125ml) und die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung wären damit klar erfüllt.

Hingegen kommt es im Steuerrecht stets auf die konkreten Umstände des jeweiligen Einzelfalls an. Eine abweichend vom zertifizierten italienischen Cappuccino hergestellte Eigenkreation eines Gastronomen könnte auch einen höheren Anteil Kaffee bzw. geringeren Anteil Milch enthalten. Fällt hierbei der Milchgewichtsanteil unter die 75%-Schwelle, so sind die Voraussetzungen für die ermäßigte Besteuerung nicht mehr erfüllt und der Gastronom schuldet 19% Umsatzsteuer.

Ein Blick auf die individuelle Zubereitung ergibt in diesem Fall Aufschluss über den tatsächlichen Milchanteil.

Der Artikel wurde unter freundlichem Hinweis auf die zertifizierte Cappuccino-Zubereitung von Michael Gerner, Dresden überarbeitet, Januar 2017.

Haben Sie Fragen zu diesem Beitrag? Schreiben uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

19% oder 7% Mehrwertsteuer bei Lebensmittel?

Für den überwiegenden Teil der Produkte und Dienstleistungen wird in Deutschland ein Mehrwehrsteuersatz von 19% erhoben. Dies gilt allerdings nicht für die meisten Lebensmittel – hier wird nur ein ermäßigter Steuersatz fällig. Erfahren Sie, von welchen Faktoren die Steuerhöhe bei Nahrungsmitteln abhängig ist.

Gründe für die Einführung des ermäßigten Steuersatzes

Nach Auskunft der Verbraucherzentrale Sachsen ist der Großteil der Lebensmittel mit dem ermäßigten Steuersatz von 7% belegt. Ferner handelt es sich bei drei Viertel der ermäßigten Artikel um Lebensmittel. Im Jahr 1968 aus sozialen Gründen eingeführt, sollte der ermäßigte Mehrwertsteuersatz die Ausgaben für den lebensnotwendigen Bedarf in einem zumutbaren Rahmen halten und einkommensschwache Haushalte entlasten. Insbesondere soll dieser Familien, Rentnern sowie Bezieher niedriger Einkommen zugutekommen, da diese den Großteil ihrer Einnahme für Güter des täglichen Lebens ausgeben. Ziel war und ist es demnach, die Grundversorgung eines jeden erschwinglich zu halten. Zum Zeitpunkt der Einführung lag der ermäßigte Steuersatz noch bei 5%, der Regelsteuersatz dagegen bei 10%. Erst Mitte diesen Jahres plädierten einige Vertreter von Politik und Wirtschaft dafür, den Steuersatz einheitlich auf 19% festzusetzen.

Welche Lebensmittel einen Nachlass auf den Regelsteuersatz erhalten

Der ermäßigte Steuersatz fällt etwa auf folgende Lebensmittel an:

Es gelten jedoch folgende Ausnahmen

Ohne Ausnahmen geht es offenbar nicht, so auch hier:

– Wird der Kakao, Cappuccino, Tee oder Kaffee trinkfertig aus dem Getränkeautomaten bezogen, entfällt die Ermäßigung.

-Bei Gemüse und Früchten hängt die Höhe des Steuersatzes davon ab, wie und ob sie verarbeitet wurden. Werden diese frisch im Supermarkt erworben, werden sie ermäßigt besteuert. Dies gilt auch für Marmeladen oder Smoothies. Für gewöhnliche Möhren-, Orangen- oder Apfelsäfte wird dagegen der volle Steuersatz fällig.

– Für Milchmischgetränke werden 19% berechnet, sofern im fertigen Produkt der Anteil an Milch oder des Milcherzeugnisses unter 75% liegt.

Die volle Mehrwertsteuer wird hingegen beispielsweise bei Mineralwasser, alkoholischen Getränken sowie bei sogenannten Luxusnahrungsmitteln wie Austern, Langusten, Schnecken, Hummer oder Kaviar fällig. Hinweis: Im Gegensatz zu Mineralwasser, wird Trinkwasser aus der Leitung mit 7% besteuert.

Steuersatz von Verzehrsituation abhängig

Die ermäßigte Mehrwertsteuer gilt in der Regel jedoch auch für weiterverarbeitete Lebensmittel wie Backwaren, Getreideerzeugnisse oder Fertiggereichte. Etwas kompliziert wird die Einteilung allerdings bei solchen Speisen, die nicht im Restaurant verzehrt sondern mitgenommen werden. Werden etwa Pizza oder Currywurst außer Haus gegessen, wird die Rechnung mit einer Mehrwertsteuer von 7% ausgestellt. Werden die Gerichte dagegen in der Pizzeria, Mensa, Betriebskantine oder Imbissbude gegessen, wird der volle Steuersatz berechnet. Der Grund: Die Nahrungsaufnahme vor Ort wird als Dienstleistung angesehen. Dies ist gerade auch dann der Fall, wenn der Gastronomiebetrieb seine Gerichte ausschließlich über ein Büffet anbietet. Davon ausgenommen bleiben Schnellrestaurants, die:

– keine Ablagevorrichtungen oder Tische getrennt vom Verkaufstresen bereithalten und

– das Gericht zum sofortigen Verzehr anbieten, ohne dieses etwa mit einer Verpackung zu versehen.

Bei Lieferungen durch Party- oder Cateringservice gilt der ermäßigte Steuersatz, es sei denn, es handelt sich dabei nicht um ein steuerlich begünstigtes Nahrungsmittel.

Hinweis: Die Mehrheit der Gastronomen weist grundsätzlich einen einheitlichen Steuersatz von 19% in der Rechnung auf, um in ihren Angeboten nicht unterschiedliche Preise ausweisen zu müssen.

Betriebsprüfung: Streit um Kaffee und belegte Brötchen

Betriebsprüfung – ein Termin, der viele Unternehmer schlecht schlafen lässt, weil es oft böse Überraschungen gibt. 300.000 Euro sollte ein Bäcker für drei Jahren nachzahlen, weil er auch Kaffee und Brötchen für den Außer-Haus-Verzehr anbietet. Wie die Prüfer vorgehen, und wie man sich wappnet.

Inhaber von Bäckereien oder Metzgereien, die auch einen Partyservice betreiben oder Kaffee "to go" anbieten, können davon ein Lied singen. Betriebsprüfer vermuten bei ihnen regelmäßig höhere Umsatzanteile für den Verzehr in ihren Filialen, die dann mit dem vollen Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent statt dem ermäßigten von sieben Prozent zu versteuern sind.

300.000 Euro Steuernachzahlung von Filialbäckerei gefordert

Dem Betriebsprüfer war aufgefallen, dass der Anteil der Umsätze zum vollen Steuersatz von 19 Prozent – also der in den Verkaufsfilialen verzehrten Backwaren, Snacks und Getränke – stark gefallen war. "Zudem hatte der Prüfer aus dem Kaffee-Einkauf auf einen höheren Umsatz zu 19 Prozent geschlossen, als das Unternehmen gegenüber dem Finanzamt deklariert hatte", erklärt Steuerberaterin Hausmann.

Sieben statt 19 Prozent bedeuten einen schönen Zusatzgewinn

  • Seite 1: Betriebsprüfung: Streit um Kaffee und belegte Brötchen
  • Seite 2: Der Prüfer hatte es sich leicht gemacht
  • Artikel auf einer Seite

Leserkommentare

Sonderveröffentlichung

Digital in die

Sonderveröffentlichung

Interaktives Magazin:

Sonderveröffentlichung

Themen-Specials

Advertorials & Supplements

Sie haben die Produkte, wir die Zielgruppe. In professionellen Advertorials und spannenden Supplements bringen wir beides zusammen! Denn wir sprechen die Sprache des Handwerks.

Handwerkslexikon

Das Handwerk und seine Fachsprache geben dem Laien manches Rätsel auf. Aber auch Handwerker haben Fragen.

Auf diese Fragen gibt es im Handwerkslexikon klare Antworten.

Wird aufgebrühter Kaffee mit 7% oder mit 19% Umsatzsteuer besteuert?

6 Antworten

Hallo. Deine Frage ist ja schon etwas älter. Bin auch nur zufällig drauf gestoßen. Die Umsätze von zubereitetem Kaffee fallen nicht unter Nr. 9 der Anlage 2 zum UStG, daher immer mit 19%. Ausnahme: Bsp. Latte Macchiatto unter der Voraussetzung er hat einen Milchanteil von 75% und mehr (Nr. 35 der ANlage 2 zum UStG).

Nur Kaffeepulver, sowie Kaffeebohnen werden mit 7% USt. berechnet. Sobald der Kaffee mit heißem Wasser aufgegossen wird fällt bei beiden. Varianten 19% an. Da ist es absolut uninteressant, ob es sich um die "to go" Variante handelt oder nicht.

das mit 7% to go und 19 %drin ist korekt, aber das gilt nicht bei getränke (+Afg) alle getränke ausserhaus sind mit 19% besteuert, daher google ich auch grad wegen kaffee weil ich selber kaffee to go verkaufe . kaffee ist ja auch ein genussmittel und nicht nur einfach n getränk, daher kann es möglich sein mit 7% , was ich schon dazu noch rausgefunden hab kommt es wohl auf den milchanteil drauf an, weil milch ist lebensmittel nicht nur einfach getränk .

Was im Café verzehrt wird 19%, sobald Du es mit nach Hause nimmst 7%. Bleibt die Probe, ob es da tatsächlich unterschiedliche Preise gibt.

Die Preise sind nicht unterschiedlich, der Gewinn des Ladens ist dann unterschiedlich hoch.

Verkaufspreise sind Endpreise, in denen die Mehrwertsteuer enthalten ist.

Richtig, auf dem Bon kann man sehen, mit welchem MwSt-Satz abgerechnet wurde

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Wo steht das? Gibt es eine Rechtsquelle?

Er wird mit 19% besteuert, wenn du ihn im Café trinkst und mit 7%, wenn du ihn mitnimmst.

Nenn mir bitte eine Rechtsquelle!

Kaffee gehört zum Foodbereich, nicht zum Beveragebreich. Deshalb 7 % außer Haus und im Haus immer 19 %!

Комментариев нет:

Отправить комментарий

Related Posts Plugin for WordPress, Blogger...